Schuldner
In Kürze
Schuldner ist die zur Leistung verpflichtete Partei eines Schuldverhältnisses. Die Verpflichtung besteht gegenüber einem Gläubiger.
Definition
Schuldner ist ein zivilrechtlicher Begriff für die zur Leistung verpflichtete Partei eines Schuldverhältnisses. Er bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die einem Gläubiger eine Leistung schuldet. Schuldner liegt vor, wenn eine rechtlich begründete Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung besteht. Voraussetzung ist ein wirksames Schuldverhältnis aufgrund Vertrags, Gesetzes oder gesetzlich gleichgestellter Tatbestände. Die geschuldete Leistung kann in Geld, Sachen, Rechten, Handlungen oder Unterlassungen bestehen. Inhalt und Umfang der Verpflichtung bestimmen sich nach dem jeweiligen Schuldverhältnis. Die Rechtsstellung des Schuldners richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Schuldverhältnisse. Der Schuldner haftet grundsätzlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der geschuldeten Leistung. Schuldner begründet keinen Anspruch auf Annahme der Leistung durch den Gläubiger ohne Mitwirkungspflichten. Er ist vom Gläubiger abzugrenzen, der die Leistung verlangen kann. In der Praxis ist der Schuldner zentraler Anknüpfungspunkt für Erfüllung, Verzug und Haftung.