Schuldnerverzeichnis
In Kürze
Schuldnerverzeichnis ist ein öffentlich geführtes Register über bestimmte vollstreckungsrelevante Schuldner. Es dient der Transparenz im Zwangsvollstreckungsverfahren.
Definition
Schuldnerverzeichnis ist ein zivilverfahrensrechtliches Instrument der Zwangsvollstreckung. Es bezeichnet ein bei zentralen Vollstreckungsgerichten geführtes Register über bestimmte Schuldnerdaten. Das Schuldnerverzeichnis liegt vor, wenn ein Schuldner wegen vollstreckungsrechtlicher Tatbestände eingetragen ist. Voraussetzung ist eine gesetzlich angeordnete Eintragung durch den Gerichtsvollzieher im laufenden Vollstreckungsverfahren. Eingetragen werden insbesondere Schuldner, die die Vermögensauskunft nicht abgeben oder deren Zahlungsunfähigkeit festgestellt ist. Die Führung und Einsichtnahme richten sich nach den §§ 882b ff. Zivilprozessordnung (ZPO). Der Eintrag ist zeitlich befristet und unterliegt gesetzlichen Löschungsfristen. Das Schuldnerverzeichnis begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch des Gläubigers. Es ist von privatwirtschaftlichen Auskunfteien abzugrenzen, da es hoheitlich geführt wird. In der Praxis dient das Schuldnerverzeichnis der Information über die Vollstreckbarkeit und wirtschaftliche Zuverlässigkeit von Schuldnern.