Schwerbehindertenausweis
In Kürze
Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtliches Dokument zum Nachweis einer anerkannten Schwerbehinderung. Er dient der Inanspruchnahme gesetzlich vorgesehener Rechte und Nachteilsausgleiche.
Definition
Der Schwerbehindertenausweis ist ein sozialrechtlicher Begriff. Der Schwerbehindertenausweis bezeichnet ein behördlich ausgestelltes Dokument zum Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung ist die Feststellung eines Grades der Behinderung von mindestens 50 durch die zuständige Behörde. Die Ausstellung erfolgt auf Antrag durch das Versorgungsamt oder eine nach Landesrecht zuständige Stelle. Rechtsgrundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Der Schwerbehindertenausweis enthält Angaben zum Grad der Behinderung sowie gegebenenfalls festgestellte gesundheitliche Merkzeichen. Er dient gegenüber Arbeitgebern, Behörden und Sozialleistungsträgern als verbindlicher Nachweis. Der Schwerbehindertenausweis begründet keine eigenständigen Leistungsansprüche ohne zugrunde liegende gesetzliche Regelung. Abzugrenzen ist der Schwerbehindertenausweis von bloßen Bescheiden ohne Ausweisfunktion. In der Praxis ist der Schwerbehindertenausweis maßgeblich für die Geltendmachung arbeitsrechtlicher Schutzrechte und sozialrechtlicher Vergünstigungen.