Schwerbehindertenvertretung
In Kürze
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gesetzlich vorgesehene Interessenvertretung schwerbehinderter Beschäftigter im Betrieb. Sie wirkt unterstützend und beratend gegenüber Arbeitgeber und Arbeitnehmern.
Definition
Die Schwerbehindertenvertretung ist ein arbeitsrechtliches Instrument der betrieblichen Interessenvertretung schwerbehinderter Beschäftigter im Betrieb. Sie nimmt die besonderen Belange schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen gegenüber dem Arbeitgeber wahr. Die Einrichtung setzt voraus, dass mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte nicht nur vorübergehend tätig sind. Die Schwerbehindertenvertretung wird in geheimer Wahl von den wahlberechtigten schwerbehinderten Beschäftigten bestimmt. Rechtsgrundlage sind die §§ 176 und 177 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Aufgaben umfassen Förderung der Eingliederung, Beratung Betroffener sowie Überwachung einschlägiger Schutzvorschriften. Die Schwerbehindertenvertretung ist vom Arbeitgeber in allen einschlägigen Angelegenheiten unverzüglich zu unterrichten und anzuhören. Sie besitzt keine eigenen Mitbestimmungsrechte mit verbindlicher Entscheidungswirkung. Von einem Betriebsrat ist die Schwerbehindertenvertretung als spezialisierte Interessenvertretung abzugrenzen. Die Tätigkeit erfolgt unabhängig, ehrenamtlich und ohne Weisungsbindung des Arbeitgebers. In der Praxis beeinflusst die Schwerbehindertenvertretung Verfahren bei personellen Maßnahmen und Kündigungen maßgeblich.