Schwerbehinderung
In Kürze
Das Schwerbehindertenrecht regelt die besonderen Rechte, Pflichten und Schutzmechanismen für Menschen mit Schwerbehinderung, insbesondere im Arbeitsleben.
Definition
Das Schwerbehindertenrecht ist ein Teil des deutschen Sozial- und Arbeitsrechts. Es umfasst die Gesamtheit der gesetzlichen Vorschriften, die die Rechtsverhältnisse von Menschen mit Schwerbehinderung regeln. Zentrale Rechtsgrundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), dort insbesondere Teil 3 mit den besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Schwerbehindertenrecht gilt für Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Ziel des Schwerbehindertenrechts ist die Förderung der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft sowie der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Es regelt unter anderem die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, den Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche, die Gleichstellung behinderter Menschen mit geringerem Grad der Behinderung, besondere Schutzrechte im Arbeitsverhältnis, insbesondere den besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Beschäftigungspflichten der Arbeitgeber, Diskriminierungsverbote sowie die Beteiligung von Integrationsämtern und Schwerbehindertenvertretungen. Das Schwerbehindertenrecht ist überwiegend zwingendes Schutzrecht und dient ausschließlich dem Schutz schwerbehinderter Menschen.