Selbstständigkeit
In Kürze
Selbstständigkeit bezeichnet die eigenverantwortliche Ausübung einer beruflichen Tätigkeit außerhalb eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses. Kennzeichnend sind persönliche Unabhängigkeit und eigenes wirtschaftliches Risiko.
Definition
Selbstständigkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Selbstständigkeit bezeichnet die auf eigene Rechnung und Verantwortung ausgeübte berufliche Tätigkeit außerhalb persönlicher Abhängigkeit. Wesentlich ist, dass die Tätigkeit nicht weisungsgebunden hinsichtlich Zeit, Ort und Art ausgeführt wird. Selbstständigkeit liegt vor, wenn keine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation gegeben ist. Träger der Selbstständigkeit entscheiden eigenständig über Arbeitsweise, Auftragsannahme und wirtschaftliche Dispositionen. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach den tatsächlichen Umständen der Tätigkeit. Maßgeblich ist das Fehlen persönlicher Abhängigkeit im Sinne des Arbeitsrechts. Rechtsgrundlage für die Abgrenzung ist insbesondere § 84 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB). Selbstständigkeit begründet keine Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften für Arbeitnehmer. Abzugrenzen ist Selbstständigkeit von abhängiger Beschäftigung mit Weisungsgebundenheit und betrieblicher Eingliederung. Eine bloße wirtschaftliche Abhängigkeit schließt Selbstständigkeit nicht aus. In der Praxis ist Selbstständigkeit entscheidend für sozialversicherungsrechtliche, steuerrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Einordnung.