Sittenwidrigkeit
In Kürze
Sittenwidrigkeit beschreibt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das allgemeine Anstandsgefühl. Sie führt zur rechtlichen Unwirksamkeit bestimmter Handlungen oder Vereinbarungen.
Definition
Sittenwidrigkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bewertung besonders verwerflicher Handlungen oder Rechtsgeschäfte. Er bezeichnet einen Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn Inhalt, Zweck oder Gesamtcharakter einer Handlung objektiv unvereinbar sind. Maßgeblich ist eine Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung von Inhalt, Beweggrund und Auswirkungen. Typisch ist ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei gleichzeitiger Ausnutzung einer Schwächesituation. Rechtsgrundlage ist § 138 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), ergänzt durch § 138 Absatz 2 BGB bei Wucher. Sittenwidrigkeit führt zur Nichtigkeit des betroffenen Rechtsgeschäfts von Anfang an. Abzugrenzen ist sie von bloßen Pflichtverletzungen ohne schwerwiegende moralische Verwerflichkeit. Sittenwidrigkeit ist in der Praxis relevant für die Beurteilung von Arbeitsverträgen, Entgeltabreden und Kündigungen.