Sonderbetriebsvermögen
In Kürze
Sonderbetriebsvermögen erfasst bestimmte Wirtschaftsgüter von Mitunternehmern außerhalb des Gesamthandsvermögens. Es wird steuerlich der Personengesellschaft zugerechnet.
Definition
Sonderbetriebsvermögen ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Wirtschaftsgüter im Eigentum eines Mitunternehmers, die der Personengesellschaft funktional zugeordnet sind. Sonderbetriebsvermögen liegt vor, wenn die Wirtschaftsgüter dem Betrieb unmittelbar dienen oder die Beteiligung fördern. Voraussetzung ist eine objektive betriebliche Zweckbestimmung außerhalb des Gesamthandsvermögens der Personengesellschaft. Die Zuordnung erfolgt unabhängig von einer zivilrechtlichen Übertragung auf die Gesellschaft. Sonderbetriebsvermögen wird dem einzelnen Mitunternehmer steuerlich als Betriebsvermögen zugerechnet. Rechtsgrundlage bildet § 15 Einkommensteuergesetz (Einkommensteuergesetz – EStG). Das Sonderbetriebsvermögen wird in Sonderbetriebsvermögen I und Sonderbetriebsvermögen II unterteilt. Sonderbetriebsvermögen I umfasst Wirtschaftsgüter mit unmittelbarer betrieblicher Nutzung durch die Gesellschaft. Sonderbetriebsvermögen II erfasst Wirtschaftsgüter zur Begründung oder Stärkung der Mitunternehmerstellung. Eine Zuordnung als Sonderbetriebsvermögen begründet keine eigenständige Rechtspersönlichkeit des Wirtschaftsguts. Gegenüber dem Privatvermögen ist Sonderbetriebsvermögen durch seine zwingende steuerliche Einbindung in die Mitunternehmerschaft abgegrenzt. In der Praxis ist Sonderbetriebsvermögen für Gewinnermittlung, Sonderbilanz und Einkünftezurechnung des Mitunternehmers relevant.