Sonderausgaben
In Kürze
Sonderausgaben sind bestimmte private Aufwendungen, die das Einkommen steuerlich mindern können. Sie wirken nur im Rahmen gesetzlich geregelter Voraussetzungen.
Definition
Sonderausgaben ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet private Aufwendungen, die kraft spezieller gesetzlicher Regelung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar sind. Sonderausgaben erfassen ausschließlich Kosten der privaten Lebensführung ohne unmittelbaren Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften. Der Abzug setzt voraus, dass die Aufwendungen im jeweiligen Veranlagungszeitraum wirtschaftlich entstanden sind. Erforderlich ist ferner, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen selbst getragen und rechtlich veranlasst hat. Ein Abzug ist ausgeschlossen, soweit die Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu berücksichtigen wären. Die Abziehbarkeit richtet sich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG), insbesondere nach § 10 EStG. Sonderausgaben können der Höhe nach unbeschränkt oder nur bis zu gesetzlich bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Teilweise verlangt das Gesetz zusätzlich formelle Nachweise über Zahlung und Berechtigung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Vornahme entsprechender Aufwendungen wird durch Sonderausgaben nicht begründet. Gegenüber außergewöhnlichen Belastungen unterscheiden sich Sonderausgaben durch ihre typisierte und abschließende gesetzliche Aufzählung. In der steuerlichen Praxis beeinflussen Sonderausgaben die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer unmittelbar.