Sonderabschreibung
In Kürze
Sonderabschreibung ermöglicht zusätzliche steuerliche Abschreibungen neben der regulären AfA. Sie dient der Liquiditätssteuerung bei begünstigten Investitionen.
Definition
Sonderabschreibung ist ein steuerrechtliches Instrument zur zeitlich vorgezogenen Abschreibung begünstigter Wirtschaftsgüter. Der Begriff bezeichnet eine zusätzliche Abschreibungsmöglichkeit neben der linearen oder degressiven Absetzung für Abnutzung. Sonderabschreibung liegt vor, wenn ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens steuerlich begünstigt abgeschrieben wird. Voraussetzung ist, dass betriebliche Größenmerkmale eingehalten und das Wirtschaftsgut nahezu ausschließlich betrieblich genutzt wird. Die Inanspruchnahme setzt ferner voraus, dass das Wirtschaftsgut neu ist und im Betrieb verbleibt. Rechtsgrundlage ist § 7g Einkommensteuergesetz (EStG), der Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Betriebe regelt. Sonderabschreibung ermöglicht innerhalb eines gesetzlich bestimmten Zeitraums eine flexible Verteilung der zusätzlichen Abschreibungsbeträge. Sie begründet keinen Anspruch auf Förderung unabhängig von den gesetzlichen Größen- und Nutzungsgrenzen. Abzugrenzen ist sie von der regulären Absetzung für Abnutzung ohne investitionsbezogene Zusatzbegünstigung. Sonderabschreibung ist in der Praxis relevant für Investitionsplanung, Steuerbelastung und Liquiditätsmanagement von Unternehmen.