Soll und Haben
In Kürze
Soll und Haben bezeichnen die beiden Buchungsseiten eines Kontos. Sie strukturieren die systematische Erfassung von Geschäftsvorfällen.
Definition
Soll und Haben ist ein handelsrechtlicher Begriff aus der doppelten Buchführung. Er bezeichnet die linke und rechte Buchungsseite eines Kontos zur Abbildung von Geschäftsvorfällen. Soll und Haben liegen vor, wenn jeder Buchungsvorgang mindestens eine Sollbuchung und eine Habenbuchung enthält. Die Zuordnung richtet sich nach der Art des betroffenen Kontos und der wirtschaftlichen Wirkung. Auf Bestandskonten kennzeichnet Soll Zugänge bei Aktivkonten und Abgänge bei Passivkonten. Auf Erfolgskonten steht Soll für Aufwendungen und Haben für Erträge. Rechtsgrundlage ist § 238 Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Soll und Haben begründen keinen materiell-rechtlichen Anspruch oder Zahlungsfluss. Abzugrenzen sind sie von umgangssprachlichen Bedeutungen der Verben sollen und haben. Soll und Haben sind in der Praxis relevant für Bilanzierung, Jahresabschluss und laufende Finanzbuchhaltung.