Sonderposten
In Kürze
Sonderposten sind besondere Bilanzpositionen außerhalb der regulären Gliederung. Sie dienen der sachgerechten Abbildung atypischer Vermögens- oder Kapitalbestandteile.
Definition
Sonderposten ist ein handelsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet zusätzliche Bilanzpositionen, die zur Ergänzung der gesetzlichen Gliederung der Handelsbilanz ausgewiesen werden. Sonderposten werden gebildet, wenn reguläre Bilanzposten eine sachgerechte Darstellung nicht ermöglichen. Voraussetzung ist eine gesetzlich zugelassene Erweiterung der Bilanzgliederung nach dem Handelsgesetzbuch. Die Zuordnung erfolgt abhängig von der wirtschaftlichen Funktion auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz. Sonderposten können Elemente enthalten, die weder eindeutig Eigenkapital noch Fremdkapital darstellen. Rechtsgrundlage ist § 265 Absatz 5 Handelsgesetzbuch (HGB). Sonderposten dienen der transparenten Abbildung besonderer Finanzierungs-, Zuschuss- oder Abgrenzungssachverhalte. Sie werden gesondert ausgewiesen und unterliegen den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen. Eine freie Bildung ohne gesetzliche Grundlage ist unzulässig. Gegenüber Rückstellungen unterscheiden sich Sonderposten durch das Fehlen einer konkretisierten Verpflichtung. In der Bilanzpraxis beeinflussen Sonderposten die Struktur, nicht jedoch unmittelbar das Jahresergebnis.