Sonderzahlung
In Kürze
Sonderzahlung ist eine zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers neben dem laufenden Arbeitsentgelt. Sie beruht nicht auf einem gesetzlichen Automatismus.
Definition
Sonderzahlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine zusätzliche Vergütungsleistung des Arbeitgebers außerhalb der laufenden regelmäßigen Entgeltzahlung. Sonderzahlung liegt vor, wenn die Leistung nicht als unmittelbare Gegenleistung für die laufende Arbeitsleistung geschuldet ist. Voraussetzung ist eine individual- oder kollektivrechtliche Anspruchsgrundlage oder eine gleichförmige tatsächliche Leistungspraxis. Die Anspruchsentstehung kann sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben. Fehlt eine solche Grundlage, besteht kein Anspruch auf die Leistung. Der Zweck der Sonderzahlung kann in der Honorierung von Arbeitsleistung, Betriebstreue oder einer kombinierten Zielsetzung liegen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung besteht nicht. Sonderzahlung kann unter Voraussetzungen widerruflich ausgestaltet oder an Stichtage geknüpft sein. Rückzahlungsvereinbarungen sind nur im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zulässig. Von laufendem Arbeitsentgelt unterscheidet sich Sonderzahlung durch ihren zusätzlichen und nicht periodisch geschuldeten Charakter. In der arbeitsrechtlichen Praxis ist Sonderzahlung für Vergütungsstruktur, Bindungseffekte und Gleichbehandlung maßgeblich.