Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
In Kürze
Sonn- und Feiertagsbeschäftigung bezeichnet die arbeitsrechtlich geregelte Erbringung von Arbeitsleistungen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Sie ist grundsätzlich untersagt und nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Definition
Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die tatsächliche Verrichtung von Arbeitsleistungen durch Arbeitnehmer an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen. Sonn- und Feiertagsbeschäftigung liegt vor, wenn für den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr eine Arbeitsleistung festgelegt ist. Maßgeblich ist jede Form abhängiger Arbeit einschließlich Arbeitsbereitschaft und betrieblicher Anwesenheit. Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ist nach § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) grundsätzlich verboten. Eine Zulässigkeit besteht nur, wenn eine gesetzliche Ausnahme nach § 10 ArbZG oder eine behördliche Genehmigung vorliegt. Sonn- und Feiertagsbeschäftigung setzt ferner voraus, dass ein Ersatzruhetag nach § 11 ArbZG gewährt wird. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anordnung oder Durchführung besteht nicht. Der Begriff grenzt sich von werktäglicher Arbeitszeit durch den besonderen Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe ab. In der betrieblichen Praxis ist Sonn- und Feiertagsbeschäftigung für Arbeitszeitplanung und Mitbestimmung relevant.