Sonntagsarbeit
In Kürze
Sonntagsarbeit bezeichnet die arbeitszeitrechtlich geregelte Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen. Sie ist grundsätzlich verboten und nur unter gesetzlich festgelegten Ausnahmen zulässig.
Definition
Sonntagsarbeit ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Verrichtung von Arbeitsleistungen durch Arbeitnehmer an Sonntagen zwischen 0 und 24 Uhr. Sonntagsarbeit liegt vor, wenn für diesen Zeitraum eine abhängige Arbeitsleistung objektiv festgelegt ist. Erfasst sind alle Formen der Arbeitsleistung einschließlich Arbeitsbereitschaft und betrieblicher Anwesenheit. Sonntagsarbeit ist nach § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) grundsätzlich unzulässig. Eine Zulässigkeit besteht nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Ausnahme nach § 10 ArbZG oder einer behördlichen Genehmigung. Sonntagsarbeit setzt zusätzlich die Gewährung eines Ersatzruhetages nach § 11 ArbZG voraus. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anordnung von Sonntagsarbeit besteht nicht. Der Begriff ist von Feiertagsarbeit durch die zeitliche Bindung an den Sonntag abgegrenzt. In der betrieblichen Praxis ist Sonntagsarbeit für Arbeitszeitgestaltung, Dokumentationspflichten und Mitbestimmung relevant.