Arbeitsschutz
In Kürze
Arbeitsschutz umfasst verbindliche Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Er prägt die rechtliche Organisation sicherer Arbeitsbedingungen im Betrieb.
Definition
Arbeitsschutz ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Sicherung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei Arbeitstätigkeiten. Der Begriff bezeichnet sämtliche verbindlichen Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefährdungen und zur menschengerechten Gestaltung von Arbeitsbedingungen. Er liegt vor, wenn organisatorische, technische oder personenbezogene Schutzmaßnahmen betrieblich festgelegt und tatsächlich umgesetzt sind. Vorausgesetzt ist eine systematische Gefährdungsbeurteilung sowie eine fortlaufende Anpassung der Schutzmaßnahmen an veränderte Arbeitsbedingungen. Rechtsgrundlage des Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG, als zentrale öffentlich-rechtliche Rahmenvorschrift. Der Arbeitsschutz begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Einzelmaßnahmen oder konkrete Organisationsformen. Arbeitsschutz ist vom Kündigungsschutz abzugrenzen, da er nicht den Bestand des Arbeitsverhältnisses regelt. In der Praxis steuert er betriebliche Schutzkonzepte, Aufsichtsmaßnahmen und Mitbestimmungsprozesse im laufenden Arbeitsbetrieb.