Sprechstunden des Betriebsrats
In Kürze
Sprechstunden des Betriebsrats bezeichnen festgelegte Zeiten zur persönlichen Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat. Sie dienen der Erörterung arbeitsbezogener Anliegen von Beschäftigten.
Definition
Sprechstunden des Betriebsrats ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sprechstunden des Betriebsrats bezeichnen regelmäßig eingerichtete Zeiträume zur unmittelbaren Kommunikation zwischen Arbeitnehmern und Betriebsrat. Sie dienen der Entgegennahme, Erörterung und Beratung arbeitsbezogener Anliegen innerhalb des Betriebs. Sprechstunden des Betriebsrats liegen vor, wenn Ort, Zeit und Dauer durch Beschluss des Betriebsrats festgelegt sind. Voraussetzung ist, dass die Sprechstunden der Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben des Betriebsrats dienen. Die Durchführung erfolgt während der Arbeitszeit, sofern keine anderweitige Festlegung getroffen ist. Rechtsgrundlage ist § 39 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sprechstunden des Betriebsrats begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung oder Maßnahme des Betriebsrats. Sie sind von Betriebsversammlungen abzugrenzen, da sie individuelle Gespräche und keine kollektiven Veranstaltungen darstellen. In der Praxis stellen Sprechstunden des Betriebsrats ein zentrales Instrument der laufenden Interessenwahrnehmung im Betrieb dar.