Stammkapital
In Kürze
Stammkapital bezeichnet das festgelegte Eigenkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es dient als Haftungs- und Finanzierungsgrundlage der Gesellschaft.
Definition
Stammkapital ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff. Stammkapital bezeichnet den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Betrag des Eigenkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es setzt sich aus den Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen und ist als feste Kapitalziffer bestimmt. Stammkapital liegt vor, wenn die Einlagen der Gesellschafter rechtlich verbindlich übernommen sind. Voraussetzung ist eine Mindesthöhe von 25.000 Euro bei der GmbH-Gründung. Das Stammkapital wird in der Bilanz als gezeichnetes Kapital ausgewiesen und bildet die Haftungsmasse der Gesellschaft. Rechtsgrundlage ist das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbHG. Stammkapital begründet keinen Anspruch der Gesellschafter auf Rückzahlung während des Bestehens der Gesellschaft. Es ist vom Grundkapital der Aktiengesellschaft abzugrenzen, das einer anderen Kapitalstruktur folgt. In der Praxis dient das Stammkapital dem Gläubigerschutz und der Kapitalausstattung der GmbH.