Sterbegeld
In Kürze
Sterbegeld ist eine Geldleistung im Todesfall einer versicherten Person. Sie dient der finanziellen Abmilderung von Bestattungskosten für Hinterbliebene.
Definition
Sterbegeld ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine einmalige Geldleistung, die im Zusammenhang mit dem Tod eines Arbeitnehmers oder Versorgungsberechtigten erbracht wird. Sterbegeld liegt vor, wenn eine Zahlung zur Deckung von Bestattungskosten oder zur Unterstützung Hinterbliebener festgelegt ist. Die Leistung kann sich aus tarifvertraglichen Regelungen, betrieblicher Altersversorgung oder beamtenrechtlichen Vorschriften ergeben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Todesfalls und eine leistungsbegründende Zuordnung zur verstorbenen Person. Das Sterbegeld wird regelmäßig unabhängig von der konkreten Höhe der Bestattungskosten gewährt. Eine gesetzliche Rechtsgrundlage im Arbeitsrecht besteht nicht allgemein. Das Sterbegeld begründet keinen Anspruch auf fortlaufende Versorgungsleistungen für Hinterbliebene. Abzugrenzen ist das Sterbegeld von laufenden Hinterbliebenenrenten oder Unterhaltsansprüchen. In der Praxis dient das Sterbegeld der kurzfristigen finanziellen Entlastung der Hinterbliebenen nach Eintritt des Todesfalls.