Steuerfahndung
In Kürze
Die Steuerfahndung ist eine spezialisierte Ermittlungsfunktion der Finanzbehörden. Sie dient der Aufdeckung und Verfolgung steuerlich relevanter Straftaten.
Definition
Die Steuerfahndung ist ein steuerverfahrensrechtlicher Begriff des staatlichen Besteuerungs- und Strafverfolgungssystems Deutschlands. Sie bezeichnet die spezialisierten Ermittlungseinheiten der Finanzbehörden zur Erforschung steuerlich relevanter Straftaten. Die Steuerfahndung ermittelt steuerliche Sachverhalte, Besteuerungsgrundlagen und unbekannte Steuerfälle mit strafrechtlicher Relevanz. Voraussetzung ist ein objektiv begründeter Anfangsverdacht innerhalb eines laufenden steuerlichen Ermittlungs- oder Strafverfahrens. Die Steuerfahndung handelt als Teil der Finanzverwaltung und zugleich als Hilfsorgan der Strafverfolgung. Rechtsgrundlage ist § 208 Abgabenordnung (AO), der Aufgaben und Ermittlungsbefugnisse abschließend normiert. Eine allgemeine Prüfungs- oder Beratungstätigkeit ohne Verdachtslage ist der Steuerfahndung nicht zugewiesen. Sie ist von der Außenprüfung abzugrenzen, die regelmäßig der steuerlichen Sachverhaltsaufklärung ohne Strafbezug dient. In der Praxis wird dieses Instrument zur Sicherung von Beweisen und Feststellung steuerstrafrechtlicher Verantwortlichkeit eingesetzt. Die Zuständigkeit liegt bei den Landesfinanzbehörden im Rahmen der bundesstaatlichen Aufgabenverteilung Deutschlands.