Steuerfreie Einnahmen
In Kürze
Steuerfreie Einnahmen sind gesetzlich privilegierte Zuflüsse ohne unmittelbare Einkommensteuerbelastung. Sie können dennoch für die steuerliche Gesamtberechnung relevant sein.
Definition
Steuerfreie Einnahmen ist ein steuerrechtlicher Begriff. Steuerfreie Einnahmen bezeichnen Geld- oder Sachzuflüsse, die kraft gesetzlicher Regelung nicht der Einkommensteuer unterliegen. Sie umfassen Einnahmen, die außerhalb der steuerbaren Einkünfte stehen oder ausdrücklich steuerbefreit sind. Steuerfreie Einnahmen liegen vor, wenn der steuerliche Tatbestand erfüllt ist und eine Befreiungsnorm greift. Maßgeblich ist, dass die Einnahmen dem Steuerpflichtigen zufließen und rechtlich eindeutig zugeordnet werden können. Die Steuerfreiheit kann betragsmäßig unbegrenzt oder an Freibeträge oder Freigrenzen gebunden sein. Überschreitungen führen je nach Ausgestaltung zur teilweisen oder vollständigen Steuerpflicht der Einnahmen. Zentrale Rechtsgrundlage ist § 3 Einkommensteuergesetz (EStG), der steuerfreie Tatbestände abschließend regelt. Ergänzend bestimmt § 3c EStG den eingeschränkten Abzug von Aufwendungen im wirtschaftlichen Zusammenhang. Steuerfreie Einnahmen unterliegen teilweise dem Progressionsvorbehalt und beeinflussen den anzuwendenden Steuersatz. Eine Besteuerung der Einnahmen selbst erfolgt dadurch nicht. Steuerfreie Einnahmen begründen keinen Anspruch auf steuerliche Erstattungen oder Vergünstigungen. Sie sind von steuerpflichtigen Einkünften abzugrenzen, die lediglich durch Grundfreibeträge entlastet werden. In der Praxis sind Steuerfreie Einnahmen für Erklärungspflichten und die korrekte Tarifanwendung bedeutsam.