Steuerfreier Sachbezug
In Kürze
Der steuerfreie Sachbezug ist eine nicht geldwerte Leistung des Arbeitgebers. Er bleibt bis zu gesetzlich festgelegten Wertgrenzen lohnsteuerfrei.
Definition
Der steuerfreie Sachbezug ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine vom Arbeitgeber gewährte Sachleistung, die nicht in Geld besteht und lohnsteuerlich begünstigt ist. Ein steuerfreier Sachbezug liegt vor, wenn die Leistung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung keinen Barlohn ersetzt und objektiv als Sachleistung ausgestaltet ist. Der steuerfreie Sachbezug ist wertmäßig begrenzt und an gesetzlich festgelegte Freigrenzen gebunden. Maßgeblich ist, dass die Leistung ausschließlich bei zuvor bestimmten Akzeptanzstellen eingelöst werden kann. Eine Auszahlung in Geld oder die Umwandlung in Bargeld ist rechtlich ausgeschlossen. Rechtsgrundlage ist § 8 Einkommensteuergesetz (EStG), ergänzt durch § 37b EStG für pauschale Besteuerungsformen. Der steuerfreie Sachbezug begründet keinen Anspruch auf Auszahlung oder Umwandlung in Entgelt. Er ist von steuerpflichtigem Barlohn sowie von pauschal besteuerten Sachzuwendungen abzugrenzen. In der Praxis wird der steuerfreie Sachbezug als Bestandteil ergänzender Vergütungsmodelle im Arbeitsverhältnis eingesetzt.