Steuerfreigrenze
In Kürze
Die Steuerfreigrenze bezeichnet den einkommensteuerlich unbelasteten Mindestbetrag. Sie schützt das steuerliche Existenzminimum natürlicher Personen.
Definition
Die Steuerfreigrenze ist ein steuerrechtlicher Begriff zur einkommensteuerlichen Freistellung des existenzsichernden Mindestbetrags. Sie bezeichnet einen gesetzlich festgelegten Betrag, bis zu dem steuerpflichtiges Einkommen nicht besteuert wird. Die Anwendung setzt voraus, dass steuerbare Einkünfte vorliegen und der maßgebliche Grenzbetrag nicht überschritten ist. Der Betrag wird jährlich angepasst und bei der Veranlagung im Rahmen der Steuerfreigrenze berücksichtigt. Rechtsgrundlage der Steuerfreigrenze ist § 32a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) maßgeblich für die tarifliche Besteuerung. Eine Verpflichtung zur Steuerzahlung entsteht unterhalb des Grenzbetrags im Veranlagungszeitraum allein nicht. Die Steuerfreigrenze ist vom Freibetrag abzugrenzen, bei dem nur der übersteigende Teil besteuert wird. In der Praxis bestimmt sie, ob eine Einkommensteuerveranlagung zu einer Steuerfestsetzung führt.