Steuern
In Kürze
Steuern sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung. Sie dienen der Finanzierung staatlicher Aufgaben.
Definition
Steuern ist ein steuerrechtlicher Begriff. Steuern bezeichnen Geldleistungen, die von öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden. Sie werden natürlichen oder juristischen Personen auferlegt, sofern ein gesetzlich bestimmter Tatbestand erfüllt ist. Steuern sind dadurch gekennzeichnet, dass keine konkrete Gegenleistung für die Zahlung geschuldet wird. Voraussetzung ist eine gesetzliche Norm, die Steuerpflicht, Steuerschuldner und Bemessungsgrundlage eindeutig festlegt. Die Erhebung erfolgt kraft Hoheitsgewalt unabhängig von einem individuellen Nutzungs- oder Leistungsanspruch. Zentrale Rechtsgrundlage ist § 3 Abgabenordnung (AO), der den Steuerbegriff verbindlich definiert. Steuern können nach Anknüpfungspunkt, Erhebungsform oder wirtschaftlicher Belastungswirkung systematisch unterschieden werden. Eine Steuerzahlung begründet keinen Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen oder Vorteile. Steuern sind von Gebühren und Beiträgen abzugrenzen, die eine konkrete Gegenleistung voraussetzen. In der Praxis bilden Steuern die wesentliche Finanzierungsgrundlage von Bund, Ländern und Gemeinden.