Subunternehmer
In Kürze
Ein Subunternehmer erbringt vertraglich definierte Leistungen für ein anderes Unternehmen. Er handelt rechtlich selbstständig und nicht als Arbeitnehmer.
Definition
Subunternehmer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das für einen Hauptauftragnehmer bestimmte Leistungen übernimmt. Der Subunternehmer erbringt seine Leistungen auf Grundlage eines Werkvertrags oder Dienstvertrags. Er liegt vor, wenn die Leistungserbringung eigenverantwortlich und mit eigenen Betriebsmitteln erfolgt. Der Subunternehmer ist nicht in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Er unterliegt keinen arbeitsrechtlichen Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Ausführung. Die vertragliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen Auftraggeber und Subunternehmer. Der Subunternehmer haftet grundsätzlich nur gegenüber seinem unmittelbaren Vertragspartner. Er begründet kein Arbeitsverhältnis zu Beschäftigten des Hauptunternehmens. Der Subunternehmer ist von Arbeitnehmerüberlassung abzugrenzen, bei der Personal zur Arbeitsleistung überlassen wird. In der Praxis dient der Subunternehmer der arbeitsteiligen Erfüllung komplexer oder spezialisierter Leistungen.