Substitutionsgüter
In Kürze
Substitutionsgüter sind austauschbare Güter mit vergleichbarem Nutzen. Sie ermöglichen den Ersatz eines Gutes ohne wesentliche Einschränkung der Bedürfnisbefriedigung.
Definition
Substitutionsgüter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Güter, die denselben Zweck erfüllen und gegenseitig als Ersatz dienen können. Substitutionsgüter liegen vor, wenn der Austausch eines Gutes den Nutzen für den Nachfrager nicht wesentlich mindert. Maßgeblich ist die funktionale Gleichwertigkeit hinsichtlich Verwendung und Bedürfnisbefriedigung. Substitutionsgüter stehen in einem Nachfragezusammenhang, bei dem Preisänderungen eines Gutes Nachfrageverlagerungen bewirken. Steigt der Preis eines Gutes, erhöht sich regelmäßig die Nachfrage nach seinem Substitutionsgut. Die Austauschbarkeit kann vollständig oder eingeschränkt ausgeprägt sein. Eine gesetzliche Normierung der Substitutionsgüter besteht nicht. Substitutionsgüter begründen keinen Anspruch auf Preisangleichung oder Marktverhalten. Sie sind von Komplementärgütern abzugrenzen, die nur gemeinsam nutzbar sind. In der Praxis dienen Substitutionsgüter der Analyse von Nachfrageverhalten und Marktreaktionen.