Subsidiaritätsprinzip
In Kürze
Das Subsidiaritätsprinzip ordnet Zuständigkeiten nach dem Vorrang der kleineren Einheit. Höhere Ebenen greifen nur ein, wenn untergeordnete Ebenen nicht ausreichen.
Definition
Subsidiaritätsprinzip ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es beschreibt ein Ordnungsprinzip, nach dem Aufgaben vorrangig von der jeweils niedrigeren Regelungs- oder Handlungsebene wahrzunehmen sind. Das Subsidiaritätsprinzip wirkt, indem übergeordnete Stellen erst tätig werden, wenn untergeordnete Stellen zur Aufgabenerfüllung objektiv nicht fähig sind. Es liegt vor, wenn Zuständigkeiten systematisch nach Nähe, Leistungsfähigkeit und Eigenverantwortung abgestuft sind. Im Arbeits- und Sozialrecht steuert das Subsidiaritätsprinzip die Rangfolge von Ansprüchen, Leistungen oder Regelungsebenen. Es bestimmt etwa, dass kollektivrechtliche oder staatliche Regelungen nur ergänzend eingreifen. Eine ausdrückliche gesetzliche Kodifikation ist für das Subsidiaritätsprinzip nicht erforderlich. Das Subsidiaritätsprinzip begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Leistungen oder Zuständigkeiten. Es ist vom Vorrangprinzip abzugrenzen, das eine starre Hierarchie ohne Leistungsprüfung festlegt. In der Praxis dient das Subsidiaritätsprinzip der klaren Zuordnung von Verantwortlichkeiten im Arbeits- und Sozialgefüge.