Stützunterschriften
In Kürze
Stützunterschriften sind formale Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge bei Betriebsratswahlen. Sie sichern die Zulässigkeit von Kandidaturen durch eine Mindestunterstützung.
Definition
Stützunterschriften sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen schriftliche Erklärungen wahlberechtigter Arbeitnehmer zur Unterstützung eines Wahlvorschlags bei der Betriebsratswahl. Stützunterschriften dienen der formellen Zulassung von Wahlvorschlägen und begrenzen deren Anzahl. Sie liegen vor, wenn ein Wahlvorschlag die gesetzlich bestimmte Mindestanzahl gültiger Unterstützungsunterschriften aufweist. Die Unterzeichnenden müssen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt im Betrieb sein. Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag mit Stützunterschriften unterstützen. Rechtsgrundlage ist § 14 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Verbindung mit der Wahlordnung zum BetrVG (WO). Stützunterschriften begründen keine Verpflichtung zur späteren Stimmabgabe für den Wahlvorschlag. Sie sind von der eigentlichen Stimmabgabe im Wahlverfahren abzugrenzen. In der Praxis ermöglichen Stützunterschriften eine geordnete und rechtssichere Durchführung von Betriebsratswahlen.