Stundung
In Kürze
Die Stundung verschiebt die Fälligkeit einer bestehenden Forderung auf einen späteren Zeitpunkt. Die Leistungspflicht bleibt dem Grunde nach unverändert bestehen.
Definition
Stundung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die einvernehmliche Hinausschiebung der Fälligkeit einer bestehenden und wirksamen Forderung. Die Stundung bewirkt, dass der Gläubiger die Leistung vorübergehend nicht verlangen kann. Sie liegt vor, wenn ein neuer Leistungszeitpunkt festgelegt oder die Durchsetzbarkeit zeitlich ausgesetzt ist. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt währenddessen dem Grunde und dem Umfang nach bestehen. Durch Stundung wird dem Schuldner ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht eingeräumt. Rechtsgrundlage ist § 205 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der die Hemmung der Verjährung anordnet. Die Stundung begründet keinen Erlass, keine Teilbefreiung und keinen Wegfall der Forderung. Sie ist von der Ratenzahlung abzugrenzen, da diese die Fälligkeit regelmäßig nicht aufhebt. In der Praxis wird Stundung zur kurzfristigen Überbrückung vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten eingesetzt.