Tarifvertrage
In Kürze
Der Tarifvertrag regelt kollektiv Arbeitsbedingungen zwischen tariffähigen Parteien. Er entfaltet normative Wirkung für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse.
Definition
Tarifvertrag ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur kollektiv verbindlichen Regelung von Arbeitsbedingungen zwischen tariffähigen Parteien. Der Tarifvertrag enthält Rechtsnormen über Inhalt, Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie schuldrechtliche Pflichten der Tarifparteien. Er wirkt unmittelbar und zwingend, wenn Tarifgebundenheit besteht und der persönliche, fachliche sowie räumliche Geltungsbereich eröffnet ist. Tarifvertrag setzt die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der beteiligten Koalitionen sowie den schriftlichen Abschluss voraus. Rechtsgrundlage ist das Tarifvertragsgesetz, insbesondere § 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) und § 4 TVG. Der Begriff begründet keinen individuellen Anspruch auf Abschluss oder Anwendung gegenüber nicht tarifgebundenen Parteien. Er ist von Betriebsvereinbarungen abzugrenzen, da der Tarifvertrag normative Wirkung kraft Gesetzes entfaltet. In der Praxis strukturiert der Tarifvertrag branchenspezifische Mindeststandards und koordiniert kollektive Arbeitsbedingungen verbindlich.