Teilkostenrechnung
In Kürze
Die Teilkostenrechnung ordnet Kostenträgern nur ausgewählte Kostenarten zu. Sie dient der kurzfristigen Analyse von Wirtschaftlichkeit und Deckungsbeiträgen.
Definition
Die Teilkostenrechnung ist ein betriebswirtschaftliches Instrument. Sie bezeichnet ein Kostenrechnungssystem, bei dem nur ein Teil der insgesamt angefallenen Kosten berücksichtigt wird. Die Teilkostenrechnung liegt vor, wenn variable Kosten oder verursachungsgerechte Einzelkosten Kostenträgern direkt zugeordnet sind. Fixkosten bleiben dabei unberücksichtigt und werden periodenbezogen dem Gesamtbetrieb zugerechnet. Voraussetzung ist eine klare Trennung zwischen variablen und fixen Kostenbestandteilen. Die Teilkostenrechnung dient der Ermittlung von Deckungsbeiträgen einzelner Produkte oder Leistungen. Sie ist funktional von der Vollkostenrechnung abzugrenzen, bei der sämtliche Kosten verteilt werden. Eine handelsrechtliche Bewertung von Vorräten wird durch die Teilkostenrechnung nicht begründet. In der Praxis unterstützt die Teilkostenrechnung kurzfristige Entscheidungen zur Preisuntergrenze und Programmausrichtung.