Thesaurierung
In Kürze
Die Thesaurierung beschreibt die Einbehaltung und Wiederverwendung erzielter Erträge. Sie betrifft insbesondere Gewinne, Zinsen oder Dividenden.
Definition
Thesaurierung ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Thesaurierung bezeichnet die Verwendung erzielter Erträge innerhalb eines Vermögensbestandes ohne vorherige Ausschüttung. Sie liegt vor, wenn Gewinne, Zinsen oder vergleichbare Erträge bilanziell oder wirtschaftlich einbehalten sind. Die Einbehaltung erfolgt zugunsten der Kapitalbasis oder zur Finanzierung zukünftiger Investitionen. Maßgeblich ist, dass die Erträge dem bisherigen Berechtigten nicht zur freien Verfügung ausgezahlt werden. Die Zuordnung kann offen in der Rechnungslegung oder verdeckt durch stille Rücklagen erfolgen. Thesaurierung setzt keine bestimmte Rechtsform des Unternehmens oder Vermögensträgers voraus. Gesetzliche Regelungen sind nur insoweit relevant, wie steuerliche Folgen an die Einbehaltung anknüpfen. Thesaurierung begründet keinen Anspruch auf Wertsteigerung oder künftige Ausschüttung. Sie ist von der Wiederanlage abzugrenzen, bei der eine vorherige Auszahlung der Erträge erfolgt. Thesaurierung hat praktische Bedeutung für Unternehmensfinanzierung, Vermögensaufbau und renditeorientierte Anlageformen.