Transferzahlungen
In Kürze
Transferzahlungen sind staatliche Zahlungen ohne wirtschaftliche Gegenleistung des Empfängers. Sie dienen der Einkommensverteilung oder wirtschaftlichen Unterstützung.
Definition
Transferzahlungen sind ein volkswirtschaftlicher Begriff. Sie bezeichnen Zahlungen des Staates an private Haushalte oder Unternehmen ohne Verpflichtung zu einer wirtschaftlichen Gegenleistung. Transferzahlungen liegen vor, wenn Einkommen oder Mittel einseitig übertragen werden. Ziel ist die soziale Absicherung von Haushalten oder die wirtschaftliche Unterstützung bestimmter Unternehmen. An private Haushalte geleistet, werden sie als Sozialleistungen bezeichnet. An Unternehmen geleistet, gelten sie als Subventionen. Transferzahlungen verändern die Einkommensverteilung, nicht jedoch die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen sozial-, steuer- oder haushaltsrechtlichen Normen. Transferzahlungen begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung der Mittel. Sie sind von Entgeltzahlungen abzugrenzen, die eine konkrete wirtschaftliche Gegenleistung voraussetzen. Transferzahlungen sind in der Praxis zentral für Sozialpolitik, Wirtschaftssteuerung und staatliche Umverteilungsmechanismen.