Überweisung
In Kürze
Die Überweisung ist ein standardisiertes Verfahren zur bargeldlosen Übertragung eines Geldbetrags zwischen Zahlungskonten. Sie dient der Erfüllung von Zahlungsansprüchen im privaten und geschäftlichen Verkehr.
Definition
Überweisung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der ein unbares Zahlungsinstrument im Zahlungsverkehr beschreibt. Überweisung bezeichnet die buchmäßige Übertragung eines Geldbetrags vom Konto des Zahlers auf ein Empfängerkonto. Sie liegt vor, wenn ein Zahlungsauftrag mit eindeutigen Kontodaten erteilt und durch ein Kreditinstitut ausgeführt ist. Voraussetzung ist die Autorisierung des Auftrags sowie die technische Möglichkeit der kontoführenden Zahlungsdienstleister. Rechtsgrundlage ist § 675f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 675s BGB. Die Überweisung begründet keine Verpflichtung des Zahlungsempfängers zur Annahme bestimmter Zahlungsmodalitäten. Sie ist von der Lastschrift abzugrenzen, bei der der Zahlungsempfänger den Zahlungsvorgang auslöst. In der Praxis dient die Überweisung der fristgerechten Erfüllung vertraglicher Entgelt- und Geldleistungspflichten.