Überwachungsaufgaben des Betriebsrats
In Kürze
Die Überwachungsaufgaben des Betriebsrats betreffen die Kontrolle der Einhaltung arbeitnehmerbezogener Normen im Betrieb. Sie sichern die ordnungsgemäße Anwendung verbindlicher Regelungen durch den Arbeitgeber.
Definition
Überwachungsaufgaben des Betriebsrats ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der eine gesetzlich zugewiesene Kontrollfunktion beschreibt. Er umfasst die Pflicht, die Durchführung aller zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Normen im Betrieb fortlaufend zu beobachten. Die Überwachungsaufgaben des Betriebsrats liegen vor, wenn verbindliche Vorgaben betriebsbezogen anzuwenden und deren Umsetzung überprüfbar ist. Voraussetzung ist das Bestehen eines Betriebsrats sowie die Geltung einschlägiger Gesetze, Verordnungen oder kollektivrechtlicher Regelungen. Rechtsgrundlage ist § 80 Absatz 1 Nummer 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), ergänzt durch § 80 Absatz 2 BetrVG. Die Überwachungsaufgaben des Betriebsrats begründen keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Arbeitgeber. Sie sind von Mitbestimmungsrechten abzugrenzen, die eigenständige Beteiligungsentscheidungen voraussetzen. In der Praxis dienen die Überwachungsaufgaben des Betriebsrats der frühzeitigen Feststellung und Beanstandung von Regelverstößen.