Überstunden
In Kürze
Überstunden bezeichnen Arbeitsleistungen über die individuell festgelegte regelmäßige Arbeitszeit hinaus. Sie entstehen im laufenden Arbeitsverhältnis durch zusätzliche zeitliche Beanspruchung.
Definition
Überstunden ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Überstunden bezeichnen Arbeitszeiten, die über die arbeitsvertraglich, tariflich oder betrieblich festgelegte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Überstunden liegen vor, wenn die geschuldete Arbeitszeit überschritten ist und die zusätzliche Leistung dem Arbeitgeber zuzurechnen ist. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsleistung angeordnet, gebilligt, geduldet oder aus objektiver betrieblicher Notwendigkeit erbracht wird. Maßgebliche Bezugspunkte können Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder gesetzliche Arbeitszeitregelungen sein. Rechtsgrundlage für zeitliche Höchstgrenzen ist § 3 Arbeitszeitgesetz ArbZG, für die Mitbestimmung § 87 Absatz 1 Nummer 3 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG. Überstunden begründen keinen automatischen Anspruch auf zusätzliche Vergütung ohne entsprechende Vergütungsregelung. Sie sind von Mehrarbeit abzugrenzen, die eine Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit voraussetzt. Überstunden können durch Zahlung oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden, sofern eine wirksame Regelung besteht. In der Praxis betreffen Überstunden insbesondere Arbeitszeitorganisation, Vergütungsfragen und Mitbestimmungsrechte im laufenden Betrieb.