Umlaufvermögen
In Kürze
Umlaufvermögen bezeichnet kurzfristig gebundene Vermögenswerte eines Unternehmens. Es dient dem laufenden Geschäftsbetrieb und der finanziellen Abwicklung.
Definition
Umlaufvermögen ist ein handelsrechtlicher Begriff, der kurzfristig nutzbare Vermögensgegenstände eines Unternehmens bezeichnet. Umlaufvermögen umfasst Vermögenswerte, die zum Verbrauch, zur Verarbeitung, zur Veräußerung oder zur kurzfristigen Liquiditätssicherung bestimmt sind. Es liegt vor, wenn die wirtschaftliche Zweckbestimmung nicht auf dauerhaften Einsatz gerichtet ist. Voraussetzung ist die Zuordnung der Vermögensgegenstände zur Aktivseite der Bilanz mit kurzfristiger Bindungsdauer. Rechtsgrundlage ist § 266 Handelsgesetzbuch (Handelsgesetzbuch, HGB). Das Umlaufvermögen unterliegt dem strengen Niederstwertprinzip bei der handelsrechtlichen Bewertung. Umlaufvermögen begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Kapitalbindung im Unternehmen. Es ist vom Anlagevermögen abzugrenzen, das dem Geschäftsbetrieb langfristig dient. In der Praxis ist das Umlaufvermögen maßgeblich für Liquidität, Zahlungsfähigkeit und kurzfristige Unternehmenssteuerung.