Umlageverfahren
In Kürze
Das Umlageverfahren ist ein Finanzierungssystem der sozialen Sicherung ohne individuelle Kapitalbildung. Es beruht auf der unmittelbaren Verwendung laufender Beiträge für aktuelle Leistungen.
Definition
Umlageverfahren ist ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff, der ein beitragsfinanziertes Finanzierungssystem ohne Kapitalbildung beschreibt. Es kennzeichnet die unmittelbare Verwendung laufender Beiträge zur Deckung zeitgleich entstehender gesetzlicher Leistungsansprüche. Das Umlageverfahren liegt vor, wenn eingezahlte Mittel periodengleich an Leistungsberechtigte verteilt werden. Voraussetzung ist ein gesetzlich angeordnetes Pflichtsystem mit fortlaufender Beitragserhebung bei fehlender individueller Rücklagenbildung. Die Finanzierung orientiert sich am aktuellen Ausgabenbedarf und nicht an individuell angespartem Kapital. Das Umlageverfahren findet typischerweise Anwendung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung. Individuelle Beitragszahlungen begründen dabei lediglich eine rechtlich gesicherte Anwartschaft auf zukünftige Leistungen. Eine gesetzliche Garantie einer bestimmten Leistungsrendite wird durch dieses System nicht begründet. Das Umlageverfahren ist vom Kapitaldeckungsverfahren abzugrenzen, bei dem Beiträge angespart und später ausgezahlt werden. In der Praxis bestimmt das Umlageverfahren die laufende Finanzierungslogik zentraler staatlicher Sozialversicherungssysteme.