Umkleidezeit
In Kürze
Umkleidezeit bezeichnet Zeitaufwand für das An- und Ablegen vorgeschriebener Arbeits- oder Dienstkleidung. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitszeit gelten.
Definition
Umkleidezeit ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff, der Zeiten für das An- und Ablegen vorgeschriebener Kleidung erfasst. Umkleidezeit bezeichnet den zeitlichen Aufwand, der im Zusammenhang mit dem Tragen bestimmter Arbeits- oder Dienstkleidung anfällt. Sie liegt vor, wenn das Umkleiden objektiv fremdnützig erfolgt und überwiegend im Interesse des Arbeitgebers steht. Voraussetzung ist, dass das Tragen der Kleidung angeordnet ist und eine private Nutzung außerhalb des Betriebs nicht möglich oder unzumutbar erscheint. Rechtsgrundlage ist § 2 Arbeitszeitgesetz (Arbeitszeitgesetz, ArbZG) in Verbindung mit § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Umkleidezeit begründet nicht in jedem Fall einen Anspruch auf gesonderte Vergütung. Sie ist von privaten Vorbereitungshandlungen abzugrenzen, die eigenwirtschaftlichen Zwecken dienen. In der Praxis ist Umkleidezeit vor allem bei vorgeschriebener Uniform oder Schutzkleidung von Bedeutung.