Umsatzsteuer
In Kürze
Umsatzsteuer erfasst den entgeltlichen Austausch von Lieferungen und sonstigen Leistungen im Wirtschaftsverkehr. Sie wird wirtschaftlich vom Endverbraucher getragen.
Definition
Umsatzsteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff. Umsatzsteuer bezeichnet eine indirekte Steuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen, die Unternehmer im Inland gegen Entgelt ausführen. Umsatzsteuer liegt vor, wenn ein steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz einem gesetzlich bestimmten Steuersatz unterfällt. Steuerschuldner ist grundsätzlich der leistende Unternehmer, während die wirtschaftliche Belastung beim Leistungsempfänger verbleibt. Die Erhebung erfolgt nach dem Umsatzsteuergesetz (Umsatzsteuergesetz, UStG), insbesondere gemäß § 1 UStG. Umsatzsteuer wird vom Unternehmer gesondert ausgewiesen, vereinnahmt und an die Finanzverwaltung abgeführt. Der Vorsteuerabzug ermöglicht die Verrechnung gezahlter Steuerbeträge mit vereinnahmter Steuer im Besteuerungszeitraum. Eine unmittelbare Belastung der betrieblichen Einnahmen ist damit nicht verbunden. Umsatzsteuer begründet keinen Anspruch auf steuerliche Vorteile außerhalb gesetzlich geregelter Tatbestände. Von Verbrauchsteuern unterscheidet sich Umsatzsteuer durch ihre mehrstufige Erhebung mit Vorsteuerabzug. In der Praxis ist Umsatzsteuer ein zentrales Element der laufenden Abrechnung und steuerlichen Compliance.