Umsatzsteuerbefreiung
In Kürze
Umsatzsteuerbefreiung bezeichnet die gesetzlich angeordnete Ausnahme von der Erhebung der Umsatzsteuer. Sie greift nur unter ausdrücklich geregelten Voraussetzungen.
Definition
Umsatzsteuerbefreiung ist ein steuerrechtlicher Begriff. Umsatzsteuerbefreiung bezeichnet den gesetzlich geregelten Ausschluss bestimmter Umsätze von der Erhebung der Umsatzsteuer. Sie liegt vor, wenn ein steuerbarer Umsatz kraft gesetzlicher Anordnung nicht der Steuer unterworfen ist. Die Anwendung setzt voraus, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der jeweiligen Befreiungsnorm objektiv erfüllt sind. Eine Umsatzsteuerbefreiung kann personenbezogen, leistungsbezogen oder umsatzbezogen ausgestaltet sein. Rechtsgrundlage sind § 4 Umsatzsteuergesetz (Umsatzsteuergesetz, UStG) sowie § 19 UStG für Kleinunternehmer. Die Befreiung wirkt ausschließlich auf die Steuererhebung und nicht auf die Unternehmereigenschaft. Umsatzsteuerbefreiung schließt regelmäßig den Vorsteuerabzug für bezogene Leistungen aus. Eine generelle Steuerfreiheit sämtlicher Umsätze wird dadurch nicht begründet. Von der Steuerermäßigung unterscheidet sich die Umsatzsteuerbefreiung durch den vollständigen Wegfall der Steuer. In der Praxis beeinflusst sie Rechnungsstellung, Erklärungspflichten und die laufende steuerliche Abwicklung.