Umsatzsteuererklärung
In Kürze
Die Umsatzsteuererklärung dient der jährlichen Erklärung umsatzsteuerlicher Sachverhalte eines Unternehmers. Sie bildet die Grundlage für die steuerliche Festsetzung durch das Finanzamt.
Definition
Umsatzsteuererklärung ist ein steuerrechtlicher Begriff. Umsatzsteuererklärung bezeichnet die jährlich abzugebende Steuererklärung zur Feststellung der Umsatzsteuer eines Unternehmers für einen Besteuerungszeitraum. Sie erfasst alle steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze sowie die darauf entfallende Steuer und abzugsfähige Vorsteuer. Umsatzsteuererklärung liegt vor, wenn die im Kalenderjahr ausgeführten Leistungen vollständig erklärt und rechnerisch zusammengeführt sind. Voraussetzung ist eine unternehmerische Tätigkeit mit bestehender Umsatzsteuerpflicht im erklärten Zeitraum. Rechtsgrundlage ist § 18 Umsatzsteuergesetz (Umsatzsteuergesetz, UStG) in Verbindung mit der Abgabenordnung. Die Erklärung führt zu einer Steuerfestsetzung mit Zahllast oder Erstattungsanspruch. Eine automatische Steuerfreiheit wird durch die Abgabe nicht begründet. Von der Umsatzsteuerjahreserklärung unterscheidet sich die Umsatzsteuererklärung nicht begrifflich, sondern nur terminologisch. In der Praxis dient sie der abschließenden Prüfung und Festsetzung der Umsatzsteuer durch die Finanzverwaltung.