Umsatzsteuerjahreserklärung
In Kürze
Die Umsatzsteuerjahreserklärung fasst die umsatzsteuerlichen Vorgänge eines Kalenderjahres zusammen. Sie dient der abschließenden steuerlichen Abrechnung gegenüber dem Finanzamt.
Definition
Umsatzsteuerjahreserklärung ist ein steuerrechtlicher Begriff. Umsatzsteuerjahreserklärung bezeichnet die jährlich einzureichende Steuererklärung zur endgültigen Festsetzung der Umsatzsteuer eines Unternehmers. Sie erfasst sämtliche steuerbaren Umsätze eines Kalenderjahres sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer und abzugsfähige Vorsteuer. Umsatzsteuerjahreserklärung liegt vor, wenn die unterjährig erklärten Voranmeldungsbeträge vollständig zusammengeführt und rechnerisch saldiert ausgewiesen sind. Voraussetzung ist eine unternehmerische Tätigkeit mit bestehender Umsatzsteuerpflicht im maßgeblichen Zeitraum. Rechtsgrundlage ist § 18 Umsatzsteuergesetz (Umsatzsteuergesetz, UStG), der Umfang und Abgabepflicht normiert. Die Erklärung führt zu einer abschließenden Zahllast oder einem Erstattungsanspruch. Eine Befreiung von der Abgabepflicht besteht für steuerpflichtige Unternehmer regelmäßig nicht. Von der Umsatzsteuervoranmeldung unterscheidet sich die Umsatzsteuerjahreserklärung durch ihren abschließenden Jahrescharakter. In der Praxis bildet sie den formalen Abschluss des umsatzsteuerlichen Besteuerungsjahres.