Umsatzsteuersatz
In Kürze
Der Umsatzsteuersatz bestimmt den Prozentsatz der auf einen steuerpflichtigen Umsatz anzuwendenden Steuer. Er richtet sich nach Art der Leistung und gesetzlicher Zuordnung.
Definition
Umsatzsteuersatz ist ein steuerrechtlicher Begriff. Umsatzsteuersatz bezeichnet den gesetzlich festgelegten Prozentsatz, mit dem die Bemessungsgrundlage eines steuerpflichtigen Umsatzes besteuert wird. Er ist anzuwenden, wenn eine Lieferung oder sonstige Leistung der Umsatzsteuer unterliegt. Der Umsatzsteuersatz bestimmt sich nach der Art des Umsatzes und dessen gesetzlicher Einordnung. Maßgeblich ist die Zuordnung zu einem Regelsteuersatz oder einem ermäßigten Steuersatz. Rechtsgrundlage ist § 12 Umsatzsteuergesetz (Umsatzsteuergesetz, UStG), der die zulässigen Steuersätze normiert. Der Umsatzsteuersatz wird auf die nach § 10 UStG bestimmte Bemessungsgrundlage angewendet. Eine Anwendung setzt keine Gewinnerzielung voraus. Der Umsatzsteuersatz begründet keinen eigenständigen Steueranspruch außerhalb eines steuerbaren Umsatzes. Von der Steuerbefreiung unterscheidet sich der Umsatzsteuersatz durch die fortbestehende Steuerpflicht. In der Praxis steuert er die Höhe der auszuweisenden Steuer in Rechnung und Abrechnung.