Umweltschutz
In Kürze
Umweltschutz bezeichnet staatliche und gesellschaftliche Maßnahmen zum Schutz natürlicher Lebensgrundlagen. Er ist als Staatsziel verfassungsrechtlich verankert.
Definition
Umweltschutz ist ein verfassungsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Gesamtheit rechtlicher, administrativer und tatsächlicher Maßnahmen zur Bewahrung natürlicher Umweltgüter. Umweltschutz zielt auf die Vermeidung, Begrenzung und Beseitigung schädlicher Umwelteinwirkungen durch menschliches Handeln. Er liegt vor, wenn Eingriffe in Natur, Klima, Wasser, Boden oder Luft normativ gesteuert sind. Maßgebliche Grundlage ist Artikel 20a des Grundgesetzes (Grundgesetz, GG) als verbindliche Staatszielbestimmung. Umweltschutz begründet kein eigenständiges subjektives Individualgrundrecht gegenüber dem Staat. Abzugrenzen ist Umweltschutz von freiwilligem Umweltmanagement privater Unternehmen ohne hoheitliche Steuerungswirkung. In der Praxis prägt Umweltschutz die Ausgestaltung zahlreicher Fachgesetze und behördlicher Entscheidungsprozesse. Umweltschutz wirkt dabei dauerhaft auf Planung, Genehmigung und Kontrolle umweltrelevanter Vorhaben ein.