Umsetzung
In Kürze
Die Umsetzung betrifft die innerdienstliche Zuweisung eines anderen Dienstpostens. Sie erfolgt innerhalb derselben Dienststelle ohne Statusänderung.
Definition
Die Umsetzung ist ein beamtenrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die Übertragung eines anderen konkret-funktionellen Dienstpostens innerhalb derselben Dienststelle bei unverändertem statusrechtlichen Amt. Eine Umsetzung liegt vor, wenn dem Beamten ein nach Wertigkeit gleichzuordnender Dienstposten organisatorisch zugewiesen ist. Die Maßnahme erfolgt als innerdienstliche Weisung im Rahmen der Organisationsgewalt des Dienstherrn. Rechtsgrundlage ist das allgemeine Beamtenrecht, insbesondere die dienstrechtlichen Pflichten nach dem Beamtenstatusgesetz (Beamtenstatusgesetz, BeamtStG). Die Umsetzung entfaltet keine Außenwirkung und stellt keinen Verwaltungsakt dar. Eine gesetzliche Zustimmung des Beamten ist für die Umsetzung nicht erforderlich. Abzugrenzen ist die Umsetzung von der Versetzung zu einer anderen Dienststelle. In der Praxis dient die Umsetzung der sachgerechten Aufgabenerfüllung innerhalb der bestehenden Behördenstruktur.