Umsatzsteuervoranmeldung
In Kürze
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein periodisches Meldeverfahren im Umsatzsteuerrecht. Sie dient der zeitnahen Erklärung und Entrichtung geschuldeter Umsatzsteuer.
Definition
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein steuerrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die regelmäßig abzugebende Erklärung über steuerpflichtige Umsätze, abziehbare Vorsteuerbeträge und die daraus resultierende Zahllast. Die Umsatzsteuervoranmeldung liegt vor, wenn Umsätze und Vorsteuerbeträge eines Voranmeldungszeitraums vollständig erfasst und rechnerisch gegenübergestellt sind. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorgaben zur periodischen Steueranmeldung nach dem Umsatzsteuergesetz (Umsatzsteuergesetz, UStG), insbesondere § 18 UStG. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist fristgebunden elektronisch an die Finanzbehörde zu übermitteln und bildet die Grundlage für laufende Steuerzahlungen oder Erstattungen. Eine eigenständige steuerliche Festsetzung oder abschließende Veranlagung wird durch die Umsatzsteuervoranmeldung nicht bewirkt. Abzugrenzen ist die Umsatzsteuervoranmeldung von der jährlichen Umsatzsteuerjahreserklärung als abschließendem Besteuerungsverfahren. In der Praxis ermöglicht die Umsatzsteuervoranmeldung eine laufende Sicherung des Steueraufkommens und eine zeitnahe Kontrolle steuerlicher Buchführungsdaten.