Unbezahlter Urlaub
In Kürze
Unbezahlter Urlaub bezeichnet eine zeitweise Freistellung ohne Vergütung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis. Die Ausgestaltung erfolgt vertraglich und hängt vom konkreten Anlass ab.
Definition
Unbezahlter Urlaub ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur vorübergehenden Suspendierung der beiderseitigen Hauptleistungspflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis. Während dieses Zeitraums erbringt der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung und erhält vom Arbeitgeber keine Vergütung. Voraussetzung ist eine zeitlich bestimmte Freistellung, die durch individuelle Vereinbarung eindeutig festgelegt ist. Spezielle gesetzliche Regelungen bestehen hierfür im deutschen Arbeitsrecht ausdrücklich nicht normiert derzeit. Das Arbeitsverhältnis besteht fort, wobei Nebenpflichten wie Treuepflicht und Fürsorgepflicht rechtlich fortgelten. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung richtet sich nach Dauer der Freistellung und endet regelmäßig nach einem Monat. Eine Entgeltzahlungspflicht besteht während der Freistellung mangels Arbeitsleistung rechtlich nicht, fortlaufend geschuldet. Unbezahlter Urlaub beruht nicht auf einem gesetzlichen Anspruch, sondern auf der Zustimmung des Arbeitgebers. Unbezahlter Urlaub ist vom Erholungsurlaub abzugrenzen, da dieser gesetzlich ausgestaltet und vergütungspflichtig ist. Die Dauer und Ausgestaltung ergeben sich aus der festgelegten Vereinbarung und dem zugrunde liegenden Anlass. Kündigungsschutzvorschriften bleiben anwendbar, soweit ihre Voraussetzungen unabhängig von tatsächlicher Arbeitsleistung erfüllt sind. In der Praxis ermöglicht Unbezahlter Urlaub flexible Unterbrechungen ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses.