Und-Konto
In Kürze
Das Und-Konto ist ein Gemeinschaftskonto mit gemeinschaftlicher Verfügungsbefugnis aller Beteiligten. Verfügungen werden nur wirksam, wenn sämtliche Kontoinhaber gemeinsam handeln.
Definition
Und-Konto ist ein zivilrechtlicher Begriff des Zahlungsverkehrs mit gemeinschaftlicher Verfügung mehrerer Kontoinhaber. Er bezeichnet ein Gemeinschaftskonto, bei dem Verfügungen über Guthaben und Buchungen nur gemeinschaftlich wirksam vorgenommen werden können. Ein Und-Konto liegt vor, wenn für jede kontobezogene Handlung die Mitwirkung aller benannten Kontoinhaber festgelegt ist. Die Einzelverfügungsbefugnis eines Beteiligten besteht nicht, sodass keine rechtswirksame Nutzung ohne gemeinsame Zustimmung erfolgen darf. Haftungsrechtlich bindet das Und-Konto die Beteiligten grundsätzlich nur für Verpflichtungen, die aus gemeinschaftlich veranlassten Verfügungen entstehen. Das Kontoverhältnis besteht unabhängig von familiären oder gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen den Kontoinhabern fort. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung oder Nutzung dieser Kontoform besteht nicht allgemein. Das Und-Konto ist vom Oder-Konto abzugrenzen, bei dem jeder Kontoinhaber allein verfügungsbefugt ist. In der Praxis dient diese Kontoform insbesondere der Missbrauchsvermeidung bei gemeinschaftlich verwalteten Vermögensmassen.