Unternehmensführung
In Kürze
Unternehmensführung bezeichnet die Leitung und Steuerung eines Unternehmens durch verantwortliche Entscheidungsträger. Der Begriff umfasst sowohl die Funktionsträger als auch deren leitende Tätigkeit.
Definition
Unternehmensführung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die organisatorische und personelle Leitung eines Unternehmens durch hierzu berufene Entscheidungsträger. Unternehmensführung umfasst die Gesamtheit verbindlicher Leitungsentscheidungen zur Zielbestimmung, Organisation und Ressourcensteuerung. Sie liegt vor, wenn Leitungsbefugnisse strukturell zugewiesen und tatsächlich ausgeübt sind. Unternehmensführung bezieht sich auf natürliche oder kollektive Organe mit umfassender Entscheidungs- und Weisungskompetenz. Maßgeblich ist die Verantwortung für strategische, organisatorische und personelle Grundentscheidungen des Unternehmens. Die rechtliche Einordnung ergibt sich funktional aus der Leitungszuständigkeit nach § 76 Aktiengesetz (AktG). Unternehmensführung begründet keine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung bestimmter Führungsmodelle. Sie ist von der operativen Personalführung einzelner Arbeitnehmer organisatorisch und funktional abzugrenzen. Für die Praxis ist Unternehmensführung relevant bei der Zuordnung von Verantwortlichkeiten und der Bewertung arbeitsrechtlicher Leitungsfunktionen.